16.03.11

Der Energieberater informiert: Dämmung des Dachbodens bis Ende 2011 Pflicht

EnEV 2009 fordert Dachsanierung oder Dämmung der obersten Geschossdecke

Egal ob die Hausbewohner den Dachboden nutzen oder nicht:

Bis Ende 2011 müssen Hausbesitzer entweder das Dach komplett sanieren oder die oberste Geschossdecke mit einer Dämmung versehen, erinnern die Energieberater.
Diese Nachrüstpflicht ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) festgeschrieben.

Ab März 2011 vergibt die KfW wieder Fördermittel für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Dämmung der obersten Geschossdecke.

Hier möchten wir ganz besonders auf zwei Produkte hinweisen, wo mit relativ wenig Aufwand eine energetische Dachsanierung möglich ist.

Zum einen "WIBRO Speicherbodendämmung", sowie



zum anderen die "WIBRO Dachboden-/Trockenstrichelemente"

 

Die Energiefachberater empfehlen: "Wenn das Dach des Hauses noch gut in Schuss und kein Ausbau des Dachbodens geplant ist, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke die deutlich günstigere Maßnahme. Handwerklich begabte Hausbesitzer können die Dämmung sogar selbst verlegen."

 

Doch auch Heimwerker sollten sich vor der Sanierung von einem Energieberater im Baustoff-Fachhandel beraten lassen. Denn das Dach beziehungsweise die oberste Geschossdecke muss nach der Sanierung laut EnEV 2009 einen Wärmedämmwert (U-Wert) von 0,24 W / (m²K) erreichen.

 

Weitere Details zur Förderung und den Energiefachberatern in Ihrer Nähe finden Sie hier.

 

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